Sozialraum und Zielgruppen
Wir haben zwei Hauptzielgruppen: Nachbar:innen und Menschen mit Unterstützungsbedarf (ältere Menschen mit oder ohne Demenz, Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen). Diese müssen so miteinander verzahnt werden, dass die zu Unterstützenden Vertrauen in die Verlässlichkeit sowie Qualität der Dienstleistungen aufbauen können. Und umgekehrt muss in der Nachbarschaft die Bereitschaft zu helfen durch Rahmenbedingungen so gesteigert werden, dass ein substantieller Anteil der Nachbar:innen sich engagiert.
Eine dritte wichtige Zielgruppe sind Angehörige. Wir betrachten Angehörige im weiteren als Nachbar:innen; wohlwissend, dass eine andere Verantwortlichkeit und Sensibilität in der Ansprache und Begleitung durch die hauptamtlichen Personen QuartierPflege verlangt ist. Dabei ist es unerheblich, ob Angehörige im Haushalt wohnen, in der Nachbarschaft oder fernab: Unser Ziel ist es, Angehörigen, wenn sie und die unterstützungsbedürftigen Menschen das wünschen, eine vorrangige Netzwerkstellung zuzuweisen.Nicht zuletzt auch deswegen, um das Fall-Management zu entlasten.
Nachbar:innen vor Ort
Nachbar:innen sind divers und keine homogene Gruppe. Zwei klare Abgrenzungen lassen sich treffen:
Nachbar:innen wohnen im ausgewählten Kleinquartier.
Sie haben ein Alter zwischen 14 und 80 Jahren.
Idealerweise wohnen die Nachbar:innen in der gleichen Kleinkommune, einer Wohnungsgenossenschaft oder einer kommunalen oder privaten Wohnungsbaugesellschaft. Weil die Zielgruppe nicht homogen ist, benötigen wir diesen allen vertrauten Wohnungsträger, also einen etablierten Kommunikationskanal über den die Ansprache erfolgt.
Weil wir um die Schwierigkeiten wissen, Nachbarschaft zu mobilisieren, konzentrieren wir uns auf kleinteilige Sozialräume, wo Betroffene, Angehörige und Nachbarschaft sich untereinander bereits kennen und begegnen. Wir arbeiten mit Bedacht mit den lokalen Wohnungsgesellschaften oder Kommunen zusammen, um den Vertrauensvorschuss für die Bereitschaft zur Fürsorge, Alltagsbegleitung und Pflege von Menschen mit Unterstützungsbedarf nutzen zu können. Der Vertrauensvorschuss ist dort besonders hoch, wo bereits Formen von Sozial- und Quartiermanagement existieren, die die Wohnungsgesellschaft selbst verantwortet oder ein Nachbarschaftsverein diese betreibt.
Wir haben das Mindestalter auf 14 Jahre festgesetzt, weil wir ab diesem Alter eine begrenzte Verantwortungsfähigkeit annehmen, die für einfache Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (Einkaufen, Vorlesen) genutzt werden kann. Ab einem Alter von 80 Jahren ist die Integration von Nachbar:innen im Hinblick auf ihre eigene Rüstigkeit und die zu erwartende geringe Einsatzdauer in der QuartierPflege eine Hürde, so dass wir hier eine weiche Grenze setzen möchten.