Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Nachbar:innen erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Nachbar:innen weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad einer Person abhängig.

Die Pflegegelder sollen nicht für gewerbliche Pflege ausgegeben werden, sondern vorwiegend in der Laienpflege.

Titel: Immer in Einzelteilen ©Ricarda Kiel

Titel: Immer in Einzelteilen ©Ricarda Kiel

Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben das Pflegegeld regelmäßig an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

Titel: Pflegegelder ©Regina Schulze

Titel: Pflegegelder ©Regina Schulze

Pflegesachleistung

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,

  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,

  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,

  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie

  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

Titel:Pflegesachleistung ©Regina Schulze

Titel:Pflegesachleistung ©Regina Schulze

Fazit

Die Pflegeleistungen von Angehörigen und Nachbar:innen einerseits sowie die von ambulanten Pflegediensten angebotenen Dienstleistungen andererseits überschneiden sich. Uns stellt sich daher die Frage wie weit die Nachbarschaft in grundpflegerische Tätigkeiten hineinwachsen kann. Welche Schulungen und Qualitäten benötigen Nachbar:innen, um die unterschiedlichen Pflegeleistungen mit übernehmen zu können.

Nachbarschaftsdienste, die sich anbieten

Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat