Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat

Unterstützung im Alltag

Menschen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, können zusätzlich zu Pflegegeldern Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, zu pflegende Personen zu entlasten. Gleichzeitig sollen die Gelder Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten.

Zu den Angeboten, die mit dem Entlastungsbeitrag gefördert werden, zählen:

  • Betreuungsangebote - in denen Helfer:innen unter Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen,

  • Entlastungsangebote - die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen dienen und

  • Angebote zur Entlastung im Alltag, die die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der Organisation benötigter Hilfeleistungen unterstützen.

Für die Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag stehen den Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung.

Titel: Alles was man braucht ©Ricarda Kiel

Titel: Alles was man braucht ©Ricarda Kiel

Verschiedene Anbieter

Die Angebote können von verschiedenen Dienstleistern ausgeführt werden:

  • Kurzzeitpflege-Einrichtungen

  • Ambulante Pflegedienste

  • Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Nach landesrechtlicher Regelungen in Sachsen-Anhalt können Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden und von den Pflegekassen gefördert werden. Eine Anerkennung dieser Angebote erfolgt in Sachsen-Anhalt über die Sozialagentur Sachsen-Halle, Magdeburger Str. 38, 06112 Halle.

Auch der Bau- und Wohnungsgenossenschaft Halle-Merseburg e.G. steht frei, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag zu entwickeln und dieses offiziell anerkennen zu lassen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Auszug aus dem Gesetz - Vorrang der häuslichen Pflege